Das Bauamt in Königs Wusterhausen (LDS)

Negative Erfahrungen mit dem Bauamt LDS in Königs Wusterhausen (KW) oder  die  „Re-Feudalisierung“ der KW-er Bauverwaltung

Dies ist eine private Informationsseite eines Bürgers und eine rein private Meinungsäußerung . Es soll niemand beleidigt werden, lediglich soll auf die nach Meinung des Verfassers bzw. von Bürgern bestehenden Missstände im Bauamt und im Baugenehmigungsverfahren hingewiesen werden. Wer ähnliche Erfahrungen im Bauamt in KW bzw. LDS gemacht hat, kann eine Mail an    hg9@web.de  senden.

Nach Ansicht des Ministeriums sitzen in den Bauämtern im Land Brandenburg eifrige Bearbeiter, die schnellstmöglich die beantragen Baugenehmigungen ausstellen. Das soll es auch geben. Ich habe in den letzten 3-4 Jahren, zumindest im Bauamt in Königs Wusterhausen und  insbesondere im Prüfbereich 2 zuständig für Königs Wusterhausen und somit auch  für den Ortsteil Niederlehme ganz andere Erfahrungen gemacht.

Die Prüfbereiche der Bauordnungsämter in den Landkreisen sind entsprechend der Brandenburger Landesorganisation wie ein Königsreich strukturiert. Ganz oben sitzt der absolute Herrscher des ihm zur Alleinherrschaft zugewiesenen Teils der Mark Brandenburg, der Prüfbereichsleiter und wer es mit ihm verdorben hat, kann sich das Bauen in diesem Prüfbereich abschminken. Alle die professionell bauen wissen das und fragen vorsichtshalber ständig nach, um auch mit seiner Meinung konform zu gehen, denn eigene Vorstellungen oder noch schlimmer: eigene Gesetzesauslegungen werden streng bestraft. Die Meinung des Prüfbereichsleiters ist schließlich das Gesetz und alles andere ist falsch. Bei den Planern hat daher der Begriff der „Re-Feudalisierung der Bauverwaltung in Königs Wusterhausen“ die Runde gemacht. Die formal im Gesetz vorgesehene mehrstufige Kontrolle der Verwaltung ist nicht gegeben, da die Amtsleitung alle Entscheidungen der Prüfbereichsleitung  absegnet. Gleiches gilt für die obere Bauaufsichtsbehörde des Landes Brandenburg. Die einzige Stelle,  an der die Entscheidungen der Bauaufsichtsbehörde unabhängig geprüft werden, ist leider Gottes das zuständige Verwaltungsgericht.

Wie schnell man sich die Sache mit seinem Herrscher im Prüfbereich  verderben kann, hätte ich mir nicht im Traume gedacht. In der Annahme, in einem Rechtsstaat zu leben, habe ich eine Anfrage zur Zuässigkeit der  Grenzbebauung meines Nachbar mit einem in der Brandwand  liegenden Fenster an meiner Grundstücksgrenze gestellt. Das war wohl ein Fehler. Die Situation im Bauamt ist sofort eskaliert und eine beispiellose Serie von Schikanen des Prüfbereichsleiters 2 begann. Eine ausführliche Beschreibung finden sie auf der folgenden Seite :

verbotene “ Öffnungen in Brandwänden“  in KW genehmigt und bestandsgeschützt   

Abstandsflächen sind nicht immer notwendig !!!

Das Bauordnungsamt in KW verstößt nach meinen Erfahrungen ganz bewusst gegen bestehende Gesetze oder gegen die Rechtssprechung. Zum Beispiel Abstandsflächen – Abstandsflächen sind notwendige Freihalteflächen zu Grenzen und Gebäuden die in der Bauordnung geregelt sind. Der § 6 der Brandenburger Bauordnung  (BbgBO) von 2016 sagt aber bereits in seinem 1. Absatz, das Abstandsflächen  nicht erforderlich sind, wenn planungsrechtlich an die Grenze gebaut werden darf. Das Planungsrecht in den Wohngebieten des hiesigen Landkreises folgt mangels größerer Bebauungspläne regelmäßig aus dem § 34 BauGB. Diese Bauvorschrift besagt vereinfacht, baurechtlich zulässig ist das, was in der Umgebung an Bebauung vorhanden ist. Ein sehr schwammiger Paragraph der folgerichtig deswegen bereits durch mehrere hundert veröffentlichte Gerichtsurteile durch die Rechtsprechung präzisiert wurde, das Ergebnis dieser Urteile kann man direkt nachlesen oder die Quintessenz daraus in den maßgeblichen Kommentaren zum BauGB.

Sie können sich drauf verlassen, wenn sie in einem typischen gewachsenen Wohngebiet außerhalb der Kernstadt KW bauen wollen und mit Ihrer Planung einer Grenzbebaung zum Bauamt in KW gehen und darauf verweisen, das mehrere Ihrer Nachbarn auch an die Grenze gebaut haben, wird das Bauamt Ihnen erzählen, das könne schon sein, ES GEHT ABER NICHT !!. Sie wollen  in einem Gebiet mit offener Bebauung bauen, da müsse man sich schon das ganze Gebiet ansehen, und die Zielvorstellungen nach § 22 BauNVO ansehen und im übrigen ist die Planung ja auch ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot aus § 15 BauNVO,  ja ohne Abstandsflächen geht auf keinen Fall. Und diese paar Grenzbebauungen in Ihrer Nähe sind bauliche Mißstände, die in keiner Weise für das Gebiet  nach § 34 BauGB  prägend sind und deswegen bei einer Betrachtung nach § 34 sowieso nicht zu berücksichtigen sind. Mit dieser Aussage des Bauamtes trotten dann 99 % der Bürger aus dem Bauamt wieder zurück in Ihr Heim und ändern die Planung nach dem Wunsch der Planungshoheit wieder ab. Dabei sind die Zielvorstellungen des Wohngebietes wie das Bauamt oder die Gemeinde das sieht, vollkommen irrelevant. Entscheidend ist der Bestand der in der Örtlichkeit vorhanden ist. Wenn die Gemeinde oder das Bauamt „Zielvorstellungen“ für ein Gebiet hat und durchsetzen möchte, muss sie einen Bebauungsplan oder eine entsprechende Satzung aufstellen.  Nach § 34 BauGB sind die Zielvorstellungen vollkommen irrelevant.  Zur Betrachtung wird auch nicht das gesamte Gebiet angesehen, sondern ein relativ enger Bereich rund um das zu bebauende Grundstück, je nach Außenwirkung des Vorhabens.  Wenn kein B-Plan und keine dies regelnde Satzung aufgestellt ist, dann ist die Anpassung an den örtlich vorhanden Bestand der Bebauung die gesetzliche Vorgabe für die Zulässigkeit eines geplanten Bauvorhabens. Da gibt es keine städtebaulichen Missstände, sondern die vorhandene Bebauung ist das Vorbild.

Geschäzte 1 bis 3  % der Bürger lassen sich nicht abwimmeln und gehen dann mi ihren Vorstellungen vor das Verwaltungsgericht. Das hat sich mittlerweile zu einem Stau bei dem zuständigen Verwaltungsgericht in Cottbus entwickelt. Mehrere hundert Verfahren laufen dort gegen das Bauordnungsamt des Landkreis Dahme-Spreewald so dass mit Wartezeiten von mittlerweile über 3 Jahren bis zu einer Entscheidung zu rechnen ist. Das weiß das Bauamt ganz genau und deswegen kann es sich ruhig mit falscher Rechtsauffassung zurücklehnen. Wer es eilig hat, folgt schon der königlichen Meinung, und der andere muss sehr lange warten und dann halt Kosten bezahlen. Im Endeffekt zahlt ja alles der Bürger, wenn er verliert sowieso direkt und wenn er gewinnt dann auch, halt nur indirekt über seine Steuern, aber was kümmert das den Prüfbereichsleiter.

weiter :  Abstandsflächen nicht notwendig

Der Außenbereich am eigenen Hausgrundstück ist durchaus bebaubar

Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und der vielen Oberverwaltungsgerichte zur Zuordnung des genutzten Hausgrundstücks  im Außenbereich zum Innenbereichs-ähnlichen Bereich wird vom Bauordnungsamt in Königs Wusterhausen nach meinen Erfahrungen komplett nicht beachtet und die Bürger werden fehlerhaft beraten,  ja sogar in Ihren Rechten getäuscht.

weiter :  Innenbereich im Außenbereich

Wie man einen Bauantrag mit allen Schikanen verzögert

Die Mazur GmbH hat ein Gewerbegrundstück das planungsrechtlich in einem B-Plan-Bereich in einem lt. Auskunft der Gemeinde erschlossenen Industriegebiet liegt. Der B-Plan weist als zulässigen Nutzungszweck u.a. „Lagerplätze für Gewerbe aller Art“ aus. Jeder denkt dort : kein Problem, Baugenehmigung ist sicher, aber nicht in Königs Wusterhausen. …mehr…

Was ist die Grundfläche ?

Sogar über so einen Begriff kann und muss man sich mit dem Bauamt in Köngs Wusterhausen streiten. Weiter : Grundfläche und GRZ

Garten umgraben nur mit Baugenehmigung

Ja, so sieht es wohl das BauOA in Königs Wusterhausen. Die Frage dabei ist, was sind Erdarbeiten und warum sind Erdarbeiten genehmigungspflichtig ?  ..weiter …

Die Schikane-Möglichkeiten des Bauamtes erschöpfen sich nicht nur bei der Bearbeitung eines Bauantrages

Bei der Bearbeitung der Bauanträge insbesondere aber auch in der täglichen Routine gibt es vielfältige Möglichkeiten, dem mißliebigen Bürger bzw. Bauherrn einmal zu zeigen, was man so alles kann.  … weiter ….

 Was findet sich sonst noch im Internet über die Arbeit des Bauordnungsamtes LDS  

(folgende Links nur zur unverbindlichen Info – keine Gewähr für Richtigkeit oder Wahrheitsgehalt auf den verlinkten Seiten)

WER DECKT DIE PROBLEME BEIM BAUORDNUNGSAMT IN LDS (AUF) ?

BAUAMT VERLANGT BAUANTRAG FÜR HOLZSTAPEL

Bericht der Lausitzer Rundschau

Beamtin schnüffelt illegal auf Privatgrundstücken im Spreewald

nicht beantworteete Presseanfrage wg. Herrn Blasi

illegales Wohnen wg. angekipptem Fenster